+++ AKTUELLE HINWEISE +++

+++ Urlaub P. Baldauf 04.03. — 08.03.2024 +++

In dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen (z.B. anhaltendes Fieber, Trinkverweigerung, Atemnot, sonstige dringende Fälle) sind Frau Hahne und Frau Dr. Kruspe in unserer Praxis während der geänderten Akut-Sprechzeiten nach vorheriger und bestätigter Anmeldung für Sie da:

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des personellen Engpasses nur eingeschränkt verfügbar sind.

Bitte melden Sie sich zur besseren Planung nach Möglickeit spätestens bis 8:00 Uhr per E-Mail an.

Akut-Sprechstunde Termin-Sprechstunde / Abholungen
Montag 09:00—11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag 09:00—11:00 Uhr 14:00—16:00 Uhr
Mittwoch 09:00—10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 12:00—15:00 Uhr 08:30—10:45 Uhr
15:00—16:00 Uhr
Freitag 09:00—10:30 Uhr bis 12:30 Uhr

E-Mails sind im Urlaubszeitraum täglich nur bis 12:30 Uhr (Dienstag und Donnerstag bis 16:00 Uhr) möglich.

Wir möchten Sie herzlich in unserer Kinderarztpraxis begrüßen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in Bezug auf unsere aktuellen Schutzmaßnahmen. Auch wenn die Maskenpflicht in Arztpraxen offiziell aufgehoben wurde, freuen wir uns darüber, wenn Sie weiterhin freiwillig eine medizinische Maske tragen!

Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch unsere kleinen Patienten und unser Personal. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!

Voranmeldungen für die Akut-Sprechstunde des Folgetags sind in aller Regel nicht möglich. E-Mails am Wochenende sowie in der Woche nach 16:30 Uhr bzw. nach 12:30 Uhr mittwochs und freitags werden nicht mehr zugestellt und ungelesen gelöscht! Sie werden darüber automatisch per E-Mail-Antwort informiert. Bitte haben Sie auch hierfür Verständnis: wir sind nur Menschen.

Praxisbesuch

Weiterhin gilt: Es ist in der Regel nur eine Begleitperson pro Kind erlaubt. Nach Möglichkeit bitten wir Sie in jedem Fall, insbesondere bei starkem Husten, mindestens eine Stunde vor Praxisbesuch auf Essen und Trinken zu verzichten.

Schulatteste

Nach § 5 der geltenden Thüringer Schulordnung können Eltern ihre Kinder für 10 aufeinanderfolgende Unterrichtstage auch selbst entschuldigen. Ein kostenpflichtiges ärztliches Attest ist in der Regel hierfür nicht erforderlich.

§ 5 Thüringer Schulordnung

  1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.
  2. Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

Überweisungen (gelbes Formular) — Rezeptbestellungen

Folgeüberweisungen können ohne Vorbestellung während der Öffnungszeiten (siehe Zeiten für Abholungen rechts) mit der Versichertenkarte abgeholt werden. Eine vorherige E-Mail ist nicht notwendig und würde uns nur zusätzlich belasten. Rezepte und Heilmittelverordnungen (keine Erstverordnungen!) können wie gewohnt über die Rezept-Hotline oder per E-Mail bestellt werden und sind 2—3 Werktage später zur Abholung bereit. Eine Antwort auf E-Mails diesbezüglich erfolgt in aller Regel nur bei Unklarheiten.

Aktuelles zum Infektgeschehen

Im Moment haben wir aufgrund des stark zugenommenen Infektgeschehens nur begrenzt Kapazitäten. Wir bitten Sie an dieser Stelle, keine Mail-Anfragen für akute Vorstellungen am Wochenende oder in der Nacht zu stellen - es genügt, wenn Sie sich ab 7:00 Uhr morgens bei uns per → E-Mail melden. Nach Möglichkeit werden wir Ihnen eine günstige Zeit für eine Vorstellung in unserer Praxis mitteilen. Sollten Sie vorab eine Selbsttestung auf COVID-19 durchführen können, bitten wir Sie, uns über das Ergebnis zu informieren, da dies die eventuell notwendige Kontaktpersonennachverfolgung im Wartebereich erleichtert.

Herzlich willkommen

Liebe Patienten,

ein herzliches Willkommen auf den Internetseiten unserer Praxis für Kinder + Jugendmedizin.

Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten über unsere Praxis, unser Team und unsere Leistungen.

Wir freuen uns natürlich auch über Ihren persönlichen Besuch. Sie finden uns im Dachgeschoss des Ärztehauses Schloßstraße 3 in Arnstadt. Ein Fahrstuhl sowie Stellplätze im unteren Geschoss für Kinderwagen sind vorhanden.

Aktuelles:

+++ Vorstellungen nach bestätigter Voranmeldung! +++

Bitte beachten Sie unsere aktualisierten → Verhaltensregeln zu COVID-19 vor dem Aufsuchen unserer Praxis!

Wir suchen engagierte Mediziner zur Zusammenarbeit!

Akut-Sprechstunde:

Montag
09:00—12:00

Dienstag
09:00—12:00

Mittwoch
09:00—10:30

Donnerstag
12:00—15:00

Freitag
09:00—10:30

 

Termin-Sprechstunde:

Montag
12:00—13:30 und 14:00—17:00

Dienstag
12:00—13:30 und 14:00—17:00

Mittwoch
10:30—13:00

Donnerstag
08:30—11:30 und 15:00—17:00

Freitag
10:30—14:00

Dringende Vorstellungen sind während der Termin-Sprechstunde jederzeit nach Vereinbarung möglich.

Abholungen von vorbestellten Formularen sind jeweils zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag von 9:00—12:30 Uhr sowie 14:00—17:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 9:00—12:30 Uhr und Donnerstag von 12:00—17:00 Uhr.

 

Zur Verkürzung der Wartezeiten bitten wir Sie, sich vor dem Aufsuchen unserer Kinderarztpraxis telefonisch oder per E-Mail anzumelden.

Kontakt:

Schloßstraße 3
99310 Arnstadt

Tel: 03628 / 918 49 00
Fax: 03628 / 918 49 09

Rezept-Hotline:

Tel: 03628 / 918 49 44

Für Dauermedikationen und Überweisungen können Sie das Formular zur Abholung bestellen. Die Bearbeitung erfolgt binnen 3 Werktagen.